»Erwerbsnebenkosten«

Grundstückskauf - Nebenkosten auf einen Blick

Die Kosten für Ihr Eigenheim beschränken sich nicht alleine auf den Kaufpreis für das Grundstück!

Damit nicht kalkulierte Nebenkosten den Finanzierungsplan nicht zum Einsturz bringen, erklärt bauen.de, das Fachportal für Bauherren und Heimwerker, mit welchen Zusatzkosten der Bauherr auf jeden Fall rechnen sollte.

Eine realistische Kalkulation der Nebenkosten ist wichtig beim Grundstückskauf.

Notargebühren. Das Grundstück ist gefunden, jetzt folgt der Vertragsabschluss, der notariell beurkundet werden muss. Der Notar kümmert sich auch um den obligatorischen Eintrag ins Grundbuch, das vom Grundbuchamt oder Amtsgericht verwaltet wird, denn: Erst damit ist der Käufer auch offiziell neuer Eigentümer des Grundstücks. Rund 1,5 Prozent des Kaufpreises fallen für Grundbucheintrag und Notargebühren an.

Grunderwerbssteuer. Auch das Finanzamt verdient am Kauf eines Grundstücks mit. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ergibt sich prozentual aus dem gesamten Kaufpreis von Grundstück und eventuell darauf befindlicher Immobilie. Bauherren, die sich für ein Bauträgerhaus entscheiden, müssen hier besonders tief in die Tasche greifen, da sie eine komplette Immobilie inklusive Grundstück erwerben. Rund 3,5 Prozent - in Berlin und Hamburg sogar 4,5 Prozent - sind als Nebenkosten zu kalkulieren.

Maklergebühr. Findet die erfolgreiche Vermittlung eines Grundstücks über einen Makler statt, fallen damit weitere Nebenkosten für den Bauherrn an: Diese Provision, auch Courtage genannt, errechnet sich ebenfalls aus dem Gesamtobjektpreis und liegt je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent. Preisverhandlungen mit dem Makler lohnen sich aber auf jeden Fall, denn die Höhe der Courtage ist gesetzlich nicht geregelt. Die Vereinbarungen sollten unbedingt vor Vertragsabschluss schriftlich festgehalten werden.

Erschließungskosten. Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, muss der Bauherr auch hier mit Zusatzkosten rechnen: Die Gemeinden stellen hier für die Anbindung des Grundstücks an das Kanalisations-, Wasser- und Energieversorgungsnetz eine Rechnung aus. Das gilt auch für Verkehrsflächen wie Bürgersteige und Straßen. Wie hoch die Erschließungskosten im Einzelfall sind, hängt ganz von der kommunalen Satzung ab.

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