»Immobilienrecht«
Seit fast 25 Jahren arbeitet unser Partner aus der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Rechtsanwalt Michael Beuger mit seinem Team, eng mit Unternehmen aus der Baubranche und Immobilienbranche zusammen. Auf Grund der langjährigen Erfahrung bietet die Kanzlei ein speziell auf Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Handwerksbetriebe, Wohnungsverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie Investoren zugeschnittenes Leistungsangebot.
Der Kauf eines Grundstücks und die Errichtung einer Immobilie ist ein langwieriger und schwieriger Entscheidungs- und Entwicklungsprozess. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE betreut seit Jahren unterschiedlichste Projekte vom Grundstückskaufvertrag über die Finanzierung, Baureifmachung, Planung und Errichtung, sowie Vertrieb von Gewerbe- und Wohnimmobilien, bis zur Mängelbeseitigung. Wir betreuen unsere Mandanten Schritt für Schritt individuell bei Ihrem Bauvorhaben.
WILDE BEUGER SOLMECKE
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Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass eine Klage auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einer Kündigung des Bauvertrages kann auf eine Abrechnung gestützt werden, wenn der Auftraggeber dem nicht widerspricht. Vom vereinbarten Werklohn werden die unstreitigen Drittunternehmerkosten für die Fertigstellung des Bauwerks abgezogen. Ein Widerspruch gegen diese Abrechnung ist unbeachtlich, wenn der Auftraggeber nicht geltend macht, dadurch benachteiligt zu sein (Beschluss vom 10. April 2014 – VII ZR 124/13).
Gestern hat der BGH festgestellt, dass Kunden einer Lebensversicherung diese auch nach zehn Jahren noch widerrufen können. “Das Urteil ist auch auf Immobiliendarlehen anwendbar und könnte in diesem Bereich noch wesentlich größere Auswirkungen haben”, macht Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE deutlich.
Sofern Mängel an der Bausubstanz eines Hauses vorliegen ist es für Eigentümer oftmals schwierig diese Mängel einzuschätzen.
Erst wenn alle im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel nachgebessert wurden ist der Bauherr zur Zahlung der letzten Rate der Vertragssumme verpflichtet.
Das OLG Hamm entschied in seinem Urteil vom 21.02.2014 (AZ: 11 W 15/14), dass die Verkehrssicherungspflicht eines privaten Bauherrn gegenüber dem beauftragten Handwerker keine Anweisungspflicht beinhaltet, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Insoweit sei die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht verkürzt, wenn der Bauherr den Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten beauftragt. Der private Bauherr haftet deswegen nicht, wenn der Handwerker wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen vom Dach stürzt.
Update 09.05.2014: Mit Hilfe unseres Beitrags können Sie selbst in einem Erst-Check herausfinden, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist! (Update Ende)
Das AG Dortmund hat Urteil vom 26.11.2013 entschieden, dass der Betrieb von Wasser- und Heizkostenmessgeräten, die per Funk abrufbar sind, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft datenschutzrechtlich zulässig und daher hinzunehmen sind (Az. 512 C 42/13).
Liegt einem Werkvertrag die Abrede zugrunde, die Leistung ohne Rechnung zu vergüten, kann der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, so das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 21.12.2012 (Az. 1 U 105/11). Diese scheiden daher bei Schwarzarbeit aus.
Ein Richter beim AG Düsseldorf (Az: 24 C 1355/13) hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen, da er die Kündigung einer Vermieterin wegen Rauchens für wirksam erachtete. Die Kündigung sei gerechtfertigt, da die Interessen der anderen Hausbewohner höher zu bewerten sei als die Gewohnheitsrechte des Rauchers.
Das Amtsgericht Kiel hat mit Urteil entschieden, dass der Mieter hohle Wandfliesen nicht dulden muss und der Vermieter grundsätzlich dazu verpflichtet ist, diese so befestigen, dass sie fest an der Wand haften und die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien ermöglichen (AG Kiel, Urt. v. 08.05.2013, 113 C 344/12).
Das deutsche Mietrecht ist seinem Ruf nach das mieterfreundlichste in Europa. Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen wirksam. Grundsätzlich müssen Mieter nicht für das Verhalten ihrer Gäste geradestehen. Eine Kündigung kann nach der Ansicht des LG Berlin (Az.: 65 C 494/12) jedenfalls nicht darauf gestützt werden, dass der Gast den Vermieter ins Gesicht geschlagen hat.
Zweitwohnungssteuer rechtmäßig erhoben
Das Verwaltungsgericht Gießen erklärte in seinem Urteil vom 13.06.2013 (AZ: 8 K 907/12) die Erhebung der Zweitwohnsteuer für eine als Gartenhaus bestimmte Blockhütte für rechtmäßig. Eine solche Hütte unterfalle dem Zweitwohnungsbegriff der Satzung der Stadt Grünberg.
Zulässigkeit eines nicht geeichten Wärmezählers
Der Vermieter kann trotz nicht mehr gültig geeichten Wärmezählers den gemessenen Verbrauch für die Berechnung von Heizkosten in voller Höhe ansetzen, wenn er die korrekte Wärmemessung des Geräts nachweist.
Die Paintball-Fans können aufatmen. Das beliebte Schießspiel verstößt zumindest nach Ansicht des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gegen die Menschenwürde. Damit bestätigte das höchste bayrische Verwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg in erster Instanz (Az.: 15 BV 09.2719).
Wie lange kann die rechtsgrundlos gezahlte Abgeltung für die nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen zurückverlangt werden? Der BGH wendet die 6-monatige Verjährungsfrist des § 548 II GBG an. Hier Einzelheiten der Entscheidung
„Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 II BGB“.
So lautete der Leitsatz des jüngsten BGH-Urteils vom 20.06.2012, AZ VII ZR 12/12
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Schon mehrfach haben wir an dieser Stelle über die Abmahntätigkeit von Hans Hauser, „Deutschlands dienstältestem Massenabmahner“ (Zitat Hans Hauser), berichtet. Nun scheint Volljurist und Makler Hans Hauser eine neue Abmahnwelle losgetreten zu haben. Vornehmliches Ziel dieses Mal: Berliner Immobilien-Makler.
Auf der Webseite der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE finden Sie viele Beiträge über Gerichtsentscheidungen, Vorhaben des Gesetzgebers sowie einige themenbezogene Ratgeber. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir alle Texte über das Jahr 2010 in einem umfangreichen eBook zusammenfasst.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Grundstück mit einem Haus nicht einfach online verlost werden darf. Hierbei handelt es sich um ein verbotenes Glückspiel.
Ein Vermieter braucht sich normalerweise nicht bieten zu lassen, dass der Mieter einfach eine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellt. Dieser muss auch auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen.
BERLIN (DAV) – Wer noch in diesem Jahr mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen?
BERLIN (DAV) – Wer seine Vergütungsansprüche nicht rechtzeitig durchsetzt, der geht leer aus, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Immobilienbesitzer, auch die öffentliche Hand, müssen ihre Gebäude in Ordnung halten, damit nichts passiert. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Besitzer, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie müssen im Streitfall beweisen, dass sie ihre Immobilie ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft haben. Diese Prüfungen können sie auch nicht selbst erledigen, sondern sie müssen damit Architekten, Statiker oder Bausachverständige beauftragen. Ist ein Gebäude vernachlässigt und fallen bei Schnee oder Sturm Bauteile herunter, dann gehen die Gerichte grundsätzlich von mangelnder Bauunterhaltung aus. In solch einem Fall muss immer der Besitzer nachweisen, alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen zu haben. Der Geschädigte ist hier nicht in der Beweispflicht. Im Gegenteil: Der Besitzer der Liegenschaft muss belegen, wie er seiner Bauunterhaltspflicht nachgekommen ist.
Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai diesen Jahres (AZ: VII ZR 165/09). Der BGH hat entschieden: Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Das LG Berlin hatte in einem Urteil vom 29.01.2010 (Az. 38 O 264/09) zu entscheiden, ob Kunden, die einen Kredit bei der DKB für vermietete Eigentumswohnungen aufgenommen hatten, die von der Vertriebsgesellschaft R&R First Concept vermittelt wurden, ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Auch aufgrund der Vielzahl der “Hans Hauser” Abmahnungen haben wir nachfolgend einmal die häufigsten Gründe zusammengestellt, die zu Abmahnungen bei Immobilienmaklern geführt haben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich eine erste Orientierung im Abmahndschungel bieten. Bei konkreten Fragen rufen Sie uns einfach an.
In der Vergangenheit haben wir schon öfters über Hans Hauser berichtet, zuletzt am 18. August 2009. Als Massenabmahner ist er in der Immobilienbranche bestens bekannt. Seit 1991 mahnt er Immobilienmakler wegen angeblich begangenen Wettbewerbsverstößen ab. Auf ihn geht schon das Urteil des BGH (BGH GRUR 2000, 260f. „Vielfachabmahner zurück.
Zur Zeit ist vor dem OLG München ein weiteres Berufungsverfahren in Sachen Hans Hauser anhängig (Gz. 29 U 3740/09). Der Berufungskläger Herr Hauser wendet sich gegen ein Urteil des LG München I, das eine von ihm begehrte einstweilige Verfügung aufgehoben hat. Das OLG München hat nun in einer Verfügung angekündigt, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz. 1 ZPO zurückzuweisen.
In der Vergangenheit haben wir schon öfter über Hans Hauser berichtet. Als Massenabmahner ist er in der Immobilienbranche bestens bekannt. Seit 1991 mahnt er Immobilienmakler wegen angeblich begangenen Wettbewerbsverstößen ab. Zur Zeit ist vor dem OLG München ein Berufungsverfahren anhängig (Gz. 29 U 3739/09). Berufungskläger ist dabei Herr Hauser. Er wendet sich gegen ein Urteil, das eine von ihm begehrte einstweilige Verfügung aufgehoben hat. Das OLG München hat nun in einer Verfügung angekündigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Dazu führt es aus:
Seit Jahrtausenden suchen die Menschen wertvolle Bodenschätze unter der Oberfläche der Erde. Im Informationszeitalter wird die Erdoberfläche selbst zu einem verwertbaren Gut.
Für Informationen mit Raumbezug – Geodaten – öffnet sich ein neuer Markt. So lässt der Internet-Riese Google seine Street View-Autos mit Kameras auf dem Gepäckträger durch die Straßen der Welt fahren, um diese mit Geodaten zu versehen, in diesem Fall mit den genauen Längen- und Breitengraden, sodass sie zu einem riesigen Städtepuzzle zusammengefügt werden können. Das nicht unumstrittene Vorgehen zeigt Potential, aber auch die Risiken bei einer kommerziellen Nutzung solcher Daten und zugleich die Betroffenheit der Öffentlichkeit.
Der in der Immobilienbranche als Abmahner bekannte Hans Hauser mahnt wieder verstärkt Immobilienmakler mit Internetpräsenz ab und gewinnt (zu Unrecht) vor Gericht. Wie schon früher auf unserer Internetseite berichtet, ist Hans Hauser als Massenabmahner in der Immobilienbranche bekannt. Schon seit 1991 mahnt Herr Hauser Immobilienmakler wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße ab. Die von ihm angeführten Gründe für die Abmahnungen reichen hierbei von angeblichen AGB Verstößen bis hin zu angeblichen Verstößen gegen die nach dem Telemediengesetz bestehende Impressumspflicht. Die Zahl der dem IVD bekannt gewordenen Abmahnungen stieg im Laufe der Jahre kontinuierlich auf 958 im Jahr 2007. Im Jahr 2008 verschickte er beachtliche 1.151 Abmahnungen (Quelle : IVD). Schon anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass es sich hier um einen Fall von Massenabmahnungen handelt.
Der Einsturz der Kölner Stadtarchivs lässt unweigerlich die Frage nach den Ursachen des Unglücks aufkommen. Spekuliert wird darüber, ob der U-Bahn Bau für den Schaden verantwortlich ist. “Ein solcher Zusammenhang wäre nicht verwunderlich”, weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. “Häufig kündigen sich solche Ereignisse bereits durch Risse im Haus an.”
Ab 1.1.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft; es war vom Bundestag am 26.06.2008 beschlossen worden. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine deutlich Stärkung des Bauunternehmers bei der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber dem Auftraggeber.
Inwieweit haftet ein Architekt, der als Bausachverständiger lediglich mit der technischen Abnahme betraut ist, für verdeckte Mängel, die nicht etwa im Rahmen einer Sichtprüfung sondern nur durch einen Substanzeingriff oder eine Bauteilöffnung ermittelt werden können.
Ein Architekt, der mit der technischen Abnahme eines Bauprojektes beauftragt ist, ohne bereits zuvor an der Bauplanung oder der Bauausführung beteiligt gewesen zu sein, schuldet grundsätzlich eine bloße Sichtprüfung.
Die Immobilienbranche kennt Rechtsanwalt Hans Hauser bereits. Schließlich verschickt er massenhaft Abmahnungen wegen kleinster wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Zurzeit mahnt er überwiegend Makler ab, die in ihrem Impressum keine Angaben zur Adresse der zuständigen Genehmigungsbehörde gemacht haben.
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Gerade in der Immobilienbranche ist Massenabmahner Hans Hauser allseits bekannt. Schließlich ist der Anwalt, der angeblich auch Makler und Bauträger ist, bereits seit 1990 im Abmahngeschäft aktiv. Die Vergehen, für die er Teilnehmer aus der Immobilienbranche abmahnt, sind meist nur marginal. So hat sich schon vielfach der Verdacht aufgedrängt, dass Herr Hauser mit der Abmahntätigkeit lediglich sein eigenes Gebühreninteresse verfolgt und die Abmahnungen daher rechtsmissbräuchlich sind.
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