»Provisionen, wer darf zahlen?!«

Weiterhin keine gesetzliche Regelung!

Die Zukunft der Provisionen bei Miete und Kauf von Immobilien.

Auch künftig wird es keine gesetzliche Regelung geben, wer die Provisionen bei Immobiliengeschäften zu zahlen hat. Alles wird geregelt, nur dieser Bereich wird sich selbst überlassen und lässt damit Freiraum für individuelle Lösungswege.

Wie wir bereits wissen, können diese überzeugend oder weniger überzeugend geregelt werden.

Ein Antrag der SPD sowie der Grünen auf Normierung wurde im Bundestag abgelehnt. Die Provisionsverteilung wird vom Markt geregelt und bedarf keiner staatlichen Regulierung. Ist das tatsächlich der Fall?! Ein von der SPD in den Bundestag eingebrachter Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll.

Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem „Bestellerprinzip“ zu zahlen gewesen wäre. Beide Anträge wurden nunmehr abgelehnt. „Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet“.

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