Hans Hauser mahnt Makler in Berlin wegen angeblich falschen Impressums ab!

Schon mehrfach haben wir an dieser Stelle über die Abmahntätigkeit von Hans Hauser, „Deutschlands dienstältestem Massenabmahner“ (Zitat Hans Hauser), berichtet. Nun scheint Volljurist und Makler Hans Hauser eine neue Abmahnwelle losgetreten zu haben. Vornehmliches Ziel dieses Mal: Berliner Immobilien-Makler.

Seit einigen Wochen erreichen uns verstärkt Anfragen von Immobilien-Maklern aus Berlin und Umgebung, die allesamt eins gemeinsam haben: Alle haben eine Abmahnung von Hans Hauser erhalten. Herr Hauser macht sich dabei offensichtlich zu nutze, dass in Berlin derzeit 12 verschiedene Aufsichtsbehörden für Immobilienmakler zuständig sind, je nachdem in welchem Bezirk sich der Geschäftssitz des Maklers befindet.

Die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde ist im Rahmen eines Internetauftritts gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) verpflichtend. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich bei dem Internetauftritt um eine eigene Homepage oder ein Maklerprofil auf einem Internetportal wie immobilienscout24.de handelt.

Hans Hauser verkennt bei seinen Abmahnung jedoch zum einen, dass ein derartiger Verstoß in der Vergangenheit schon von Gerichten als nicht erheblich im Sinne des § 3 UWG angesehen und damit als bloße Bagatelle abgetan wurde. Zum anderen ist Herr Hauser unser Ansicht nach auch gar nicht in der Stellung, eine wirksame Abmahnung auszusprechen. So wurde seine Abmahntätigkeit schon mehrfach von Gerichten als gemäß § 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich eingestuft, so z.B. vom OLG München, wie auch vom LG München.

Sollten auch Sie von Herrn Hans Hauser abgemahnt worden sein, beraten wir Sie gerne eingehender zu dem Thema. Hierbei zeigen wir Ihnen insbesondere auch Verteidigungsmöglichkeiten gegen die geltend gemachten Ansprüche auf. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per Email!