Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Juristische Aufbereitung wird ein langwieriger Prozess

Der Einsturz der Kölner Stadtarchivs lässt unweigerlich die Frage nach den Ursachen des Unglücks aufkommen. Spekuliert wird darüber, ob der U-Bahn Bau für den Schaden verantwortlich ist. “Ein solcher Zusammenhang wäre nicht verwunderlich”, weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. “Häufig kündigen sich solche Ereignisse bereits durch Risse im Haus an.” Klar ist, dass nach den Aufräumarbeiten die juristische Aufarbeitung des Sachverhalts beginnen wird. Immobilienrechtsexperte Beuger hat viele solcher Fälle begutachtet: “In der Regel schließt sich ein Streit über die Verantwortung und die Höhe der entstandenen Schäden an.” Betroffene sollten nicht den Kopf in den Sand stecken sondern bei ersten Anzeichen von Schäden, den Zustand des Hauses gutachterlich festhalten. Nur so könne später bewiesen werden, wie sich Bauarbeiten in der Nachbarschaft auf den Zustand eines Hauses auswirken.Sind Schäden durch Vertiefungen des Nachbargrundstückes z.B. im Rahmen von dort stattfindenden Baumaßnahmen oder durch Erschütterungen entstanden, kommt eine Haftung des Eigentümers des Nachbargrundstückes in Betracht. Das gilt selbst dann, wenn er die Schäden nicht durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen verursacht hat. Denkbar ist auch eine Haftung der an der baulichen Maßnahme beteiligten Unternehmer; bei den Unternehmern ist jedoch für die Haftung ein Verschulden notwendig. Diesen muss also nachgewiesen werden, dass sie bei den Arbeiten gegen die Regeln der Technik verstoßen haben. Auch wenn dem Geschädigten hierbei eine Reihe von Beweiserleichterungen zugute kommen, ist ein solcher Nachweis in der Regel nur im Rahmen von aufwendigen Sachverständigengutachten zu führen.Weitere Informationen zum Thema und zu Rechtsanwalt Michael Beuger sind auf der Internetseite der Kanzlei Wilde & Beuger www.wbs-law.de zu finden. Gerne steht Michael Beuger für Interviewanfragen zur Verfügung.Pressekontakt und Interviewpartner:WILDE & BEUGER Rechtsanwälte z.H. RA Michael Beuger Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln Tel. +49 (0) 221 951563-20 Fax +49 (0) 221 951563-3 https://www.wbs-law.de