»Haus- und Grundstücksverwaltung«

meroplan – Servicenetzwerk rund um Immobilien


Unser Partner bei der Verwaltung von Immobilien  »Dietz Hausverwaltung GmbH«

meroplan immobilienmakler Weimar – Verwaltung

Unser Verwaltungspartner darf auf eine erfolgreiche, organisch wachsende und jederzeit seriöse 27-jährige Arbeit zurückblicken. Mit der Neugestaltung der Website www.weimar-hausverwaltung.de möchte das Unternehmen Ihnen die Möglichkeit geben, sich über Unternehmen, Dienstleistungsangebot sowie Referenzen zu informieren. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich von der Qualität der Marke Margret Dietz Hausverwaltung und Immobilien zu überzeugen.


100% Kompetenz, 100% tadelloses Image und 100% gewissenhafte Dienstleistung – Nach langjähriger Berufserfahrung und Führungstätigkeit in dem Bereich der Wohnungswirtschaft hat die Inhaberin, Frau Margret Dietz dem Wunsch von Eigentümern und Investoren nach exklusiver und fachlich hochwertiger Betreuung entsprochen und 1990 Ihr eigenes Verwaltungsunternehmen gegründet.

Das Fach- und Rechtswissen sowie die praktischen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Verwaltung von Immobilien für Dritte insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentum wurde in der Tätigkeit als Landesgeschäftsführerin Thüringen des vhw Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung ausgebaut, durch ständige Weiterbildung gefestigt und professionalisiert.

Seither dient das Hausverwaltungsunternehmen als exklusiver Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Träger in Fragen rund um das Thema wirtschaftlicher und juristischer Betreuung von Immobilien.


Verwaltung von Miet- und Gewerbeobjekten

Kaufmännische Verwaltung

Mietverhältnisse

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
  • gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern


Zahlungsverkehr

  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung


Behörden

  • Gesamter Verkehr mit den Behörden, soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft


Versicherungen

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Hauseigentümer
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten


Hilfskräfte

Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften insbesondere Hausmeister, Reinigungspersonal und dergleichen


Geräte und Heizmaterial

  • Beschaffung der für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderlichen Gebrauchsgegenstände


Hausbuchhaltung

  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung einer Jahresabrechnung jeweils bis zum 30.April des folgenden Jahres
Technische Verwaltung

Instandhaltung

  • Laufende Überwachungen des baulichen Zustandes

Instandsetzung

  • Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen 
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahme
Besondere Verwaltungsaufgaben

Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden.

Gesonderte Jahresabrechnung

  • Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ausführung besonderer behördlichen Auflagen

WEG Verwaltung

Kaufmännische Verwaltung
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer bei gemeinschaftlichen Belangen
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
Juristische Verwaltung
  • Geltendmachung der Hausgeldansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Eigentümer, soweit diese mit ihren Zahlungen in Verzug sind, im Namen der Gemeinschaft gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe geltend zu machen.
  • Berechtigung, in gerichtlichen Verfahren, welche Dritte gegen die Gemeinschaft anstrengen, die Gemeinschaft auf der Passivseite zu vertreten.
Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Einrichtung und Unterhaltung einer nach kaufmännischen Grundsätzen geführten Buchhaltung und Rechnungswesen
  • Nutzungen, Lasten und Kosten (Hausgeld)
  • Wirtschaftsplan und Einziehung von Hausgeldern und Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
  • Rechnungslegung und Jahresabrechnung
Technische Verwaltung
  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierung)
Besondere Verwaltungsaufgaben

Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden

  • Gesonderte Jahresabrechnung 
  • Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ausführung besonderer behördlichen Auflagen

Verwaltung für Sondereigentum

Kaufmännische Verwaltung

Mietverhältnisse

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungseinheit mit Zustimmung des Eigentümers
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen Überwachung des Mieteinganges
  • Führung der Mietkautionen
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Prüfung der Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft für das jeweilige Sondereigentum und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
Technische Verwaltung

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Laufende Überwachungen des baulichen Zustandes
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Vorausplanung a-periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Besondere Verwaltungsaufgaben

Auf Wunsch des Eigentümers dürfen dem Verwalter individuelle Aufgaben übertragen werden

  • Gesonderte Jahresabrechnung 
  • Feststellung der Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen für die Steuererklärungen, soweit sie das Verwaltungsobjekt betreffen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Mieterhöhungen im Rahmen der Vergleichsmiete, der Kostenmiete und in sonstigen Fällen, in denen sich der Mieterhöhungsbetrag nicht unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
  • Ausführung besonderer behördlichen Auflagen